Energieeffizienz

Nahezu jedem sollte bewusst sein, dass es unbedingt notwendig ist, den weltweiten Ausstoß von Treibhausgasen möglichst rasch auf ein erforderliches Maß zu senken, um die Erderwärmung so weit wie möglich zu begrenzen.

Das Ausmaß der weltweiten klimatischen, ökologischen, ökonomischen und damit auch den großen schicksalshaften Veränderungen auf den Lebensraum, die globale Erderwärmung, die einen steigenden Meeresspiegel und zunehmende Wetterextreme verursachen, ist nach derzeitiger Abschätzung als extrem zu bewerten. Deshalb ist es von sehr großer Wichtigkeit, dass alle an weiteren Effizienzsteigerungen im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten daran mitwirken.

  • Energierechner
  • Effizienz im Privathaushalt
  • Effizienz in der Industrie
  • Energiegesetze
  • Lastspitzenmanagement
  • EMS
  • Energierechner

    Mit diesem Energierechner lässt sich auf einfache Art ermitteln, welchen Einfluss der Faktor Zeit und elektrische Leistung auf die elektrische Arbeit haben. Oder einfacher gesagt, wie hoch die Stromkosten in Abhängigkeit der Einschaltdauer sind.

    Wattzahl des Betriebsmittel
    Tagesstunden im Einsatz
    Berechnungstage
    Anzahl der Verbrauchsmittel
    Strompreis in Cent
     
    Stromverbrauch: kWh/Jahr
    Stromkosten: €/Jahr

    Tipps zum Energiesparen


    1. Verbräuche ermitteln und unnötigen Energieverbrauch vermeiden.
    2. Verbräuche optimieren und Standby-Verluste minimieren
    3. Technische Verbesserungen beim Kauf neuer Geräte berücksichtigen
    4. Energierückgewinnung zukünfig einplanen
    5. Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Fotovoltaik, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung

    Effizienz im Privathaushalt

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    In Deutschland sind laut Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Lampen, Raumklimageräte, Elektrobacköfen ein Energielabel vorgeschrieben.

    Bei den Effizienzklassen von elektrischen Geräten verhält es sich ähnlich wie bei der Einstufung der Kraftfahrzeuge, wo schwergewichtige PS-Monster mit A-Level bewertet werden und sparsamere Kleinwagen bis Energielevel G eingestuft sind. Ein gutes Label erzielt hier nicht nur ein sparsames Gerät, sondern auch der große Energieverschwender. Als Begründung wird angegeben, dass große Geräte nicht mit kleinen Geräten verglichen werden können. Eine Effizienzklasse (A+++ bis G) verrät, ob ein Gerät zu anderen Geräten der gleichen Größe und Ausstattung viel oder wenig Energie verbraucht. Ein Vergleich aller Geräte in einer Klasse hätte zur Folge, dass eine Kennzeichnung lediglich anzeigen würde, dass große Geräte mehr Energie als kleine Geräte verbrauchen und dies somit keinen wirklichen Informationsmehrwert bieten würde.

    Wie so oft wäre der Grundgedanke der Energieeffizienz im Hinblick auf Ressourcenschonung und Umweltschutz eine sehr gute Idee. Jedoch zielen Lobbyisten und Politiker auf ganz andere Belange ab. Es entsteht der Anschein, dass sogenannte Expertengruppen von Politik und Wirtschaft, die neue Verordnungen und Gesetze bearbeiten, oftmals elektrische Leistung nicht von elektrischer Arbeit unterscheiden können und die wirtschaftlichen Gründe im Vordergrund rücken.

    Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland rät den Verbrauchern, beim Kauf eines neuen TV-Gerätes nicht allein auf die Effizienzklasse zu achten: "Wie viel ein Fernseher verbraucht hängt nicht nur von seiner Effizienz ab. Auch die Größe des Bildschirms entscheidet, wie viel Strom er verbraucht." Beispielsweise benötige ein TV-Gerät mit 81 Zentimetern Bildschirmdiagonale, das knapp den Grenzwert für die Effizienzklasse A erreicht, rund 40 Prozent weniger Strom als ein Gerät mit 107 Zentimetern Diagonale in derselben Klasse. Im Vergleich dazu wird ein LED-Fernfernseher mit 23 Zoll (58cm) in die Effizienzklasse B eingestuft, obwohl seine Aufnahmeleistung nur 35 W beträgt.

    Auf Effizienzklassen sollte man besonders bei Haushaltsgeräten wie Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen und Wäschetrockner achten. Hier sind Geräte der Klasse A+ oder A++ oder noch besser A+++ unbedingt empfehlenswert.

    Der Anteil des Stromverbrauches von Kühl- und Gefriergeräten im Privathaushalt beträgt bis zu 20% vom Jahresenergiedarf. Deshalb sollte man bereits beim Neukauf die Gerätegröße dem persönlichen Bedarf anpassen. Denn auch nicht gefüllte Stellplätze in Kühl- und Gefriergeräten benötigen Energie. Bei der Anschaffung sollte der Aufstellort berücksichtigt werden. Kühl- und Gefriergeräte sparen bis zu 5 % Energie, wenn sie in einem kühlen Raum aufgestellt werden, bei dem eine direkte Sonneneinstrahlung vermieden wird. Zu berücksichtigen ist hierbei die Klimaklasse des Gerätes.

    Eine Klimaklasse gibt an, innerhalb welcher Raumtemperatur ein Klimagerät betrieben werden kann. Der Standard in Klasse N aus dem Elektromarkt ist ausgelegt auf einen Temperaturbereich von +16°C bis +32°C. Bei kälteren Raumtemperaturen sollte ein Gerät der Klasse SN (+10 bis +32°C) eingesetzt werden. Für höhere Einsatztemperaturen gibt es noch die Klasse ST (+16°C bis +38°C) und Klasse T (+16°C bis +43°C). Aufgrund der temperaturabhängigen Eigenschaften des Kältemittels wird bei der richtigen Auswahl der Klimaklasse das Kühl-/Gefriergerät geschont und dabei Energie eingespart.

    Die Lagertemperatur soll bei Kühlgeräten ca. 8°C und bei Gefriergeräten etwa -18°C betragen. Diese sollten aus gesundheitlichen Gründen nicht überschritten werden. Um bei älteren Geräten eine Energieeinsparung zu erzielen, sollte die Tür- oder Deckeldichtung überprüft werden. Ist keine Sogwirkung vorhanden, so kann viel Energie über eine defekte Dichtung verloren gehen.

    Betriebskosten von Kühlgeräten

    Energieeffizienzklasse

    A

    A+

    A++

    A+++

    Energieverbrauch

    150 kWh

    120 kWh

    90 kWh

    60 kWh

    Betriebskosten für 15 Jahre
    (bei 30 ct/kWh)

    670 €

    530 €

    400 €

    270 €

    Einsparung zu A+

     

    20 %

    40 %

    60 %

    Quelle: Deutsche Energie Agentur DENA

    Beim Kauf von Elektrogeräten sollte vor allem auf den absoluten Stromverbrauch geachtet werden. Das schont nicht nur Energieressourcen und das Klima. Mit der Wahl eines sparsamen Fernsehers oder eines effizienten Kühlschrankes kann der Kunde über die gesamte Lebensdauer des Gerätes hinweg leicht mehrere Hundert Euro an Stromkosten sparen".

    Ein einziger Austausch einer herhömmlichen 60W-Glühlampe durch eine LED-Lampe mit 10 W kann nach derzeitigem Strompreis eine Einsparung von 330 € bei einer Gesamtlaufzeit von 25.000 Stunden erzielen. Das LED-Leuchtmittel amortisiert sich bei Ersatz für die Glühlampe nach 2 Jahren oder für die Energiesparlampe nach ungefähr 4 Jahren. Bei der Auswahl des Leuchtmittels sollte auf eine Lichtausbeute von mindestens 80 lm/W oder besser 100 lm/W geachtet werden. Zudem muss die passende Farbtemperatur mit 2700 K für Glühlampe, 3000 K für Halogen, 4000 K neutralweiß oder 6000 K tageslichtweiß berücksichtigt werden. Um einer Lebensdauer von 25.000 Stunden gerecht zu werden, sollten auf der Verpackung mindestens 20.000 Schaltzyklen angegeben sein. Wichtiger als die Lebensdauerangabe ist hierzu eine Garantieangabe von 3 Jahren oder besser noch 5 Jahre, wie von manchen Herstellern gewährleistet. Für eine Leuchtdauer von 50.000 Betriebsstunden, muss erst einmal die eingebaute Elektronik standhalten.

    Stromkosten für Stand-By-Geräte im Haushalt

    Gerät

    Leistung im Stand-By in Watt

    tägliches Stand-By

    Jahresenergie Stand-By

    Jahreskosten für Stand-By bei 30 ct/kWh

    Fernseher

    0,3 W bis 6 W

    20 Std.

    2,1 kWh bis 42 kWh

    1 € bis 13 €

    Receiver

    3 W bis 10 W

    20 Std.

    21 kWh bis 70 kWh

    6 € bis 21 €

    DVD-Rekorder

    8 W

    22 Std.

    64 kWh

    19 €

    Stereoanlage

    5 W bis 10 W

    20 Std.

    35 kWh bis 70 kWh

    10 € bis 21 €

    Radio

    3 W

    21 Std.

    22 kWh

    7 €

    DSL-Router

    7 W

    20 Std.

    49 kWh

    15 €

    Computeranlage

    10 W

    20 Std.

    70 kWh

    21 €

    Telefonladegerät

    2 W bis 3 W

    23 Std.

    17 kWh bis 25 kWh

    5 € bis 7 €

    Kaffeevollautomat

    3 W

    23 Std.

    25 kWh

    8 €

    Es lohnt sich das Gerät richtig auszuschalten. Jedes Watt an Stand-By-Leistung kostet jährlich ca. 2,50 Euro. Das klingt zunächst nach wenig. Jedoch hat ein Jahr mit 8760 Jahresstunden viele Stunden an dem viele Geräte 80 bis 90 % ungenützt im Stand-By-Betrieb stehen. Sollte das Gerät über keinen Netztrennschalter (echter Ausschalter) verfügen, so rentiert sich der Einsatz einer schaltbaren Steckdosenleiste, um ganz abzuschalten. Teilweise ist auch der Einsatz von Steckerschaltuhren oder Funksteckdosen sinnvoll. Es ist jedoch zu bedenken, dass diese wiederum Strom benötigen. Decken Sie Ihre Stand-By-Geräte im Haushalt auf und prüfen Sie mit einem Strommessgerät einmal nach, wie viel die Geräte tatsächlich verbrauchen. Es ist nach einer Umstellungsphase relativ einfach möglich, den Jahresenergieverbrauch um 10 % zu reduzieren und damit ca. 100 Euro einzusparen.

    Viele moderne Elektrogeräte wie Computer, Router, Monitor, aber auch Kühlschränke, Kaffeevollautomaten usw. verfügen über ein Powermanagement. Mit dieser Energieverwaltung können über Einstellprogramme die Geräte energieeffizient betrieben oder zeitgeführt abgeschaltet werden.

    Energieeffizienz in der Industrie

    Industrie, Handel und Gewerbe verbrauchen zusammen rund Zweidrittel des gesamten Stroms in Deutschland. Allein die Industrie verbraucht fast die Hälfte des gesamten Energiebedarfes. Dieser Stromverbrauch stieg in den letzten 20 Jahren um fast ein Drittel. Daher ist es wichtig, in diesen Bereichen vorhandene Stromeinsparpotenziale zu erschließen.

    Die elektrischen Antriebe in Industrie und Gewerbe verbrauchen fast zwei Fünftel des gesamten Stromes in Deutschland. Gerade bei elektrischen Antrieben und den davon angetriebenen Aggregaten besteht ein bedeutendes, auch wirtschaftliches Stromeinsparpotenzial – so insbesondere bei Druckluft, Pumpen und Ventilatoren.

    Die größten Einsparpotenziale bestehen insbesondere bei dem Einsatz effizienter Pumpen (21 Mrd. kWh), bei Strom sparender Prozesswärmebereitstellung (16 Mrd. kWh), effizienter Beleuchtung (13 Mrd. kWh) und effizienten Kühlgeräten für Lebensmittel (4 Mrd. kWh). Hauptgründe dafür, dass die umfangreichen, wirtschaftlichen Potenziale nur unzureichend genutzt werden, sind mangelnde Information und finanzielle Einschränkungen. Unternehmer verwenden die verfügbaren Investitionsmittel vorrangig für das Kerngeschäft und stellen hohe Anforderungen an die Amortisationszeit von Energieeffizienzmaßnahmen.

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    Energieeffizienz bei Drehstrommotoren

    Elektrische Antriebe haben in der Industrie einen Anteil von rund Zweidrittel des Stromverbrauches.

    Im industriellen Bereich gilt bei den Effizienzklassen der Drehstrommotoren die IEC 60034-30:2008: Seit dem 16.Juni 2011 dürfen in Europa nur noch hocheffiziente Normmotoren der Klasse IE2 des Leistungsbereiches 0,75 kW bis 375 kW in Verkehr gebracht werden. Ab 2015 müssen leistungsstarke Motoren ab 7,5 kW die Energieeffizienzklasse IE3 erfüllen oder bei IE2 über variable Motorsteuerung geregelt werden. Ab dem Jahr 2017 sind die Anforderungen nach IE3 dann für alle Normmotoren zu erfüllen oder sie werden bei IE2 mit variabler Motorsteuerung geregelt.

    Je nach Leistungsgröße und Polpaarzahl sind Einsparungen von bis zu 8 % beim Umstieg von IE1 auf IE3 möglich. Durch den Einsatz von elektronischen Drehzahlreglern könnte der Verbrauch bei Antrieben um bis zu 15 Prozent gesenkt werden.

     
    Energieeffizienz bei Beleuchtungsanlagen

    Ungefähr 8 bis 10 % des Energieverbrauches fallen auf die Beleuchtungsanlage. Bei steigenden Energiepreisen fällt dies immer mehr ins Gewicht. Vor allem bei älteren Anlagen bestehen hier erhebliche Einsparpotenziale. Für eine Basisanalyse müssen zuerst vor Ort die lichttechnischen Daten aufgenommen werden, das Einsparpotenzial ermittelt und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Aufbauend auf diese Bestandsanalyse sollte auch eine tiefer gehende Betrachtung hinsichtlich einer Neuanlage oder einer Sanierung nach wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen erfolgen.

    Auch eine Optimierung der Hallenbeleuchtung durch helligkeitsgesteuerte Abschaltung kann unter Berücksichtigung der Beleuchtungsrichtlinien in Betracht gezogen werden. Oder die Einführung von LED-Leuchten bei dauerbeschalteten Leuchtmittel bewirkt einen Beitrag für bessere Energieeffizienz. Jedoch sollte man sich bewusst sein, das die derzeit häufig in der Industrie eingesetzten Metallhalogendampflampen, immer noch zu den effizienten Leuchtmittel gehören.

    Eine einfache Energieeinsparung erzielt man durch die Umstellung auf energiesparende L-Röhren mit einer Leistung 51W anstatt von 58W. Leuchtstofflampen sind durch die bessere Abstrahlung effizienter und wirtschaftlicher als Energiesparlampen, denn ESL sind nicht anderes als kompakte Leuchstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät.

    Für den Vergleich verschiedener Leuchtmittel ist der Wirkungsgrad in Lumen pro Watt maßgebend. Eine Leuchtstofflampe erreicht 60 lm/W, Energiesparlampe 40 bis 60 lm/W. LED-Lampen ca. 80 bis 120 lm/W. Halogenlampen haben eine Lichtausbeute von 10 lm/W im Vergleich zur herkömmlichen Glühlampe mit 12 bis 15 lm/W. Leider geben viele Leuchtmittelhersteller unzureichende Angaben zu Lumen, so dass zwar die elektrische Leistung günstiger ist, es jedoch den Energiesparlampen und LED-Lampen an Helligkeit fehlt.

    Zudem sollte die Lebensdauer von Lampen in Betracht gezogen werden. Auch wenn das am 24.12.1924 gegründete internationale Glühbirnenkartell seit 31.09.1989 offiziell nicht mehr existiert, so liegt die Vermutung nahe, dass unter den Leuchtmittelherstellern bezüglich Lebensdauer immer noch Absprachen getroffen werden. Denn die Qualität von Energiesparlampen hat seit ihrer Einführung nachgelassen. An den Beschluss des Glühlampenkartell über die Lebensdauerreduzierung aller Glühbirnen von 5000 auf 2000 Stunden, oder nach dem Zweiten Weltkrieg auf bis heute gültige Lebensdauer von 1000 Stunden sei erinnert.

     
    Energieeffizienz bei Druckluftanlagen

    Druckluft ist eine sehr teure Energie. Etwa 20 kWh an elektrischer Energie sind notwendig, um eine Druckluftenergie von 1 kWh zu erzeugen. Deshalb sollte auf Druckluft möglichst verzichtet werden und stattdessen elektrische Energie eingesetzt werden. Der Anteil am gesamten Energieverbrauch bewegt sich in Industriebetrieben zwischen ca. 5 und 10 %. Durch Maßnahmen an der Druckluftanlage können hier sehr große Einsparziele erreicht werden.

    Ein automatischer Betrieb verschiedener Leistungsstufen durch eine Verbundsteuerung mindert die Leerlaufzeiten erheblich. Die Abwärme der Druckluftanlage kann direkt für die Raumluftheizung anderer Räume verwendet werden oder über Wärmetauscher für Prozesswärme genutzt werden. Die ständig wiederkehrenden Überprüfungen des Druckluftnetzes auf Leckagen dürfen nicht vernachlässigt werden. Bereits ein kleines Leck mit einer Lochgröße von 1 mm verursacht bei 7 bar Systemdruck im Jahr einen Energieverlust von 4000 kWh. Auch eine Druckreduzierung des Systemdrucks um 0,1 bis 0,2 bar könnte vielleicht zur Anwendung kommen und so zur Reduzierung der Energiekosten beitragen.

    Eine Druckabsenkung um 1 bar am Kompressor verringert den Energieverbrauch um ca. 6 %. Betrachtet man das ganzheitliche Druckluftsystem inclusive Leckagen, so ergibt sich bereits bei einer Druckreduzierung um 0,1 bar, eine Energiekostenersparnis von ungefähr einem Prozent.

    Lastspitzenmanagement (LMS)

    Bei jeder Energiemessung muss nicht nur die elektrische Arbeit (kWh) sondern auch die Leistung (kW) betrachtet werden. Für Großkunden der Energieversorger (ab 100.000 kWh/a) wird der Stromverbrauch nicht nur an Hand der genutzten Energie (in kWh) und Blindarbeit (in kvarh), sondern zusätzlich oder nur nach der genutzter Energie jeder Registrierperiode verrechnet. Hierfür werden Leistungszähler installiert, die nach jeder Registrierperiode einen Messwert speichern. Dies wird als RLM-Messung (registrierende Leistungsmessung) bezeichnet. Die Registrierperiode ist in Deutschland auf 15 Minuten festgelegt. Für die leistungsbezogenen Netzgebühren ist die höchste Viertelstundenmessung pro Jahr maßgeblich. Die Leistungsspitze multipiziert mit Leistungsgebühr ergibt die jährlich leistungsbezogene Netzgebühr. Bei kleineren Kunden wird der Lastgang an Hand des Standardlastprofiles (SLP-Messung)abgegebildet. Hier wird nur auf den Verbrauch bezogen abgerechnet.

    leistungsreduzierende Maßnahmen zur Absenkung von Lastspitzen:

  • verbrauchsarme Dauerverbraucher wie LED-Beleuchtung, frequenzgeregelte Lüftungen zur Senkung der Grundlast
  • Motore mit Frequenzumrichter um die Anlaufströme zu begrenzen
  • Druckspeicher zur Verringerung der Motorstromspitzen
  • Abschaltung, welche bei voraussichtlich berechenbaren Lastspizen aktiviert werden können
  • zuschaltbare Ersatzstromgeräte wie z. B. Notstromaggregate, wenn Lastspitzen zu erwarten sind
  • Einsatz von Primärenergieträgern wie Gas an neu zu beschaffenden Anlagen sofern "Power to Gas" eine Option ist

  • Energiemanagementsystem (EMS)

    Nachdem die Installation eines Energiemanagementsystems (EMS) quasi gesetzlich vorgeschrieben ist, werden alle Geschäftsleitungen dahingehend gesetzlich in die Verantwortung gestellt. Diese Verantwortung wird in den meisten Fällen von der Geschäftsleitung an die Energiemanager und weiter an ein Energieteam übertragen.

    Im Grunde jedoch ist Energie ein Thema, das alle in die Verantwortung nimmt, was grundsätzlich als Compliance-Abmachung geregelt wird. Um den langfristigen Erfolg zu sichern, ist ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit Energie sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen notwendig.

    Es handelt sich also beim Energiesparen und bei Energieeffizienzmaßnahmen um eine allgemeingültige Aufgabe, gleichbedeutend wie z. B. Umweltschutz, Sicherheitsmaßnahmen oder andere rechtskonforme Aufgaben und Verhaltenweisen.

    Um die EMS-Aktivitäten aufzuzeigen, ist es wichtig mit dem Messen der Verbräuche zu beginnen. Dies ist notwendig und wichtig wie in ISO 50006 beschrieben die Energieausgangslage (Energy Baseline) und die Energieleistungskennzahlen (EnPI) zu generieren. Gerade diese Zahlen sind wichtig in Anbetracht der ISO 50001. Die ISO 50003 fordert eine Vergleichbarkeit mit fortlaufender Verbesserung bei den Folgejahren. Seit der Novellierung der ISO Reihe im Jahr 2019 wird eine nachweisbare, messbare und verifizierbare Verbesserung der Prozesse gefordert. Dies verlangt Bottom-up-Messansätze, um an Hand dieser Daten in durchgeführten Projekten im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserungsprozesses die Nachweisführung auf Effizienzsteigungen und die Energieleistungskennzahlen (EnPI) nachweisen zu können.


    Gesetze, Normen und Verordnungen zur Energieeffizienz

  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Energieeinsparungsverordnung (EnEV)
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
  • Norm für Energiemanagementsystem ISO 50001
  • Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
  • Energiesteuergesetz (EnergieStG)

  • Der Bundestag hat in den vergangenen Jahren mehrere Gesetze und Verordnungen zur Förderung der Energieeffizienz beschlossen. Diese Gesetze dienen der Umsetzung der Energiespar- und Klimaziele der Europäischen Union und Deutschlands: 20 Prozent weniger Primärenergieverbrauch und CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020.

    Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) regelt das Energiesparen bei Gebäuden. Dabei werden besondere Anforderungen an heizungs- und raumlufttechnische Anlagen so wie an Brauchwaseranlagen gestellt.

    Seit 1.Februar 2002 ist die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) in Kraft, mit dem Ziel den Jahreswärmebedarf bei Gebäuden unter 70 kWh je Quadratmeter Wohnfläche zu senken. Grundlage ist der gesamte Energiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser.

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und Vergütung von elektrischer Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Solarenergie, Windkraft, Biomasse usw.) gewonnen wird. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, diese erzeugte Energie abzunehmen und zu festgelegten Preisen zu vergüten.

    Zur Erhaltung, Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gilt seit 1.April 2002 das das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Das KWKG begünstigt Betreiber von KWK-Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad erzeugen.

    Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) wurde von der Europäischen Union eingeführt um auf die Energieeffizienz von Geräten aufmerksam zu machen. Die Energielabels haben mittlerweile die Kennbuchstaben von A+++ bis G, bei dem A+++ für einen besonders niedrigen Verbrauch steht. Beispielsweise benötigt ein Gerät der Klasse A++ bis zu 20 % weniger Energie als ein vergleichbares Modell in Klasse A+.

    Als Leitfaden zum Aufbau eines betrieblichen Energiemanagementsystems für den Zweck der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz gilt die ISO 50001. (Vormals Norm EN 16001). Nach dieser Norm sollten Maßnahmen erarbeitet werden, wie bis zum Jahr 2020 im Betrieb die Energie eingespart werden soll.

    Hinter dieser Norm stehen natürlich auch die Unternehmer. Durch die Energieeinsparung werden zum einen die Kosten gesenkt. Zudem kann mit Zertifizierung nach ISO 50001 auf Antrag bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine weitgehende Befreiung von EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) erreicht werden. Für einen innovativen Betrieb, der bereits ständig in neue Technologien investiert und die Betriebsanlagen in einen guten Zustand hält, ist eine 20%ige Einsparung durchaus realisierbar, jedoch erfordern Energiesparmaßnahmen in diesem Bereich hohe Investitionssummen.

    Um die gesetzlichen Forderungen zu erreichen, sind zusätzliche energieeffiziente Lösungen in neue Technologien notwendig. Hierzu darf nicht nur die eingesetzte Endenergie am Verbraucher betrachtet werden, sondern die hierfür aufgewendete Primärenergie. Beispielsweise kann über eine Kraft-Wärme-Kopplung die beim Blockheizkraftwerk (BHKW) entstehende Abwärme zusätzlich zum erzeugten Strom sinnvoll verwendet werden. Sofern Wärmeenergie ganzjährig benötigt wird, kann anstatt einer elektrischen Heizung, eine KWK-Anlage sinnvoll eingesetzt werden, bei dem der Wärmebedarf aus einem wärmegeführten BHKW, nebenbei noch günstigen und energieeffizienten Strom liefert. Beim gleichem Endenergieverbrauch führt dies zur spürbaren Entlastung an Primärenergie und somit zu mehr Energieeffizienz.

    Zur Ermittlung der Einsparpotenziale steht zuerst eine Bestandsaufnahme im Vordergrund. Anschließend können durch Energieanalyse, Energiekennzahlen und Benchmarking die Verbesserungen ausgelotet werden. Hierzu gehört nicht nur das Ermitteln relevanter Kennwerte, sondern auch der Vergleich mit Vorwerten. Nachdem die Einsparpotenziale zu Energie und Kosten aufgezeigt sind, sollten Potenziale mit der kürzesten Amortisation zuerst umgesetzt werden.



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