Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Die TRBS werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt gemacht.

Sie konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen und geben den Stand der Technik wieder.

Der Arbeitgeber kann bei der Anwendung der TRBS davon ausgehen, dass die Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind. Bei Anwendung alternativer Lösungen, die in den TRBS nicht beschrieben sind, muss der Arbeitgeber die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachweisen.
 

TRBS 1001

Struktur und Anwendung

TRBS 1111

Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

TRBS 1112 Teil 1

Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen

TRBS 1121

Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen

TRBS 1123

Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach §1 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß §14 Abs. 1 und 2 BetrSichV

TRBS 1151

Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren

TRBS 1201

Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

TRBS 1201 Teil 1

Prüfung von Anlagen in explosionsfährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsfährdeten Bereichen

TRBS 1201 Teil 2

Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck

TRBS 1201 Teil 3

Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtung im Sinne der Richtlinie 94/9/EG - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV

TRBS 1201 Teil 4

Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen

TRBS 1201 Teil 5

Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche und hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion

TRBS 1203

Befähigte Personen

TRBS 2111

Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen

TRBS 2111 Teil 1

Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten, ungeschützen Teilen

TRBS 2111 Teil 2

Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen

TRBS 2111 Teil 3

Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen

TRBS 2111 Teil 4

Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel

TRBS 2121

Gefährdungen von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen

TRBS 2121 Teil 1

Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten

TRBS 2121 Teil 2

Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern

TRBS 2121 Teil 3

Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

TRBS 2121 Teil 4

Gefährdungen von Personen durch Absturz - Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln

TRBS 2131

Elektrische Gefährdungen (von BAuA aufgehoben am 16.07.2010)

TRBS 2141

Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen

TRBS 2141 Teil 1

Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparameter

TRBS 2141 Teil 2

Gefährdungen durch Dampf und Druck - Schädigung der drucktragenden Wandung

TRBS 2141 Teil 3

Gefährdungen durch Dampf und Druck bei Freisetzung von Medien

TRBS 2152

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines

TRBS 2152 Teil 1

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung

TRBS 2152 Teil 2

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Vermeidung oder Einschränkung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre

TRBS 2152 Teil 3

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre

TRBS 2152 Teil 4

Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken

TRBS 2153

Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen

TRBS 2181

Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln

TRBS 2210

Gefährdungen durch Wechselwirkungen

TRBS 3121

Betrieb von Aufzugsanlagen


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