5 Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105

  Die Freigabe der Anlage zur Arbeit erfolgt durch die Aufsichtsperson nach Befolgen aller
  5 Sicherheitsregeln, die unbedingt in der richtigen Reihenfolge eingehalten werden müssen.

  1. Allpolig freischalten

  2. Gegen Wiedereinschalten sichern

  3. Spannungsfreiheit feststellen.

  4. Erden und Kurzschließen

  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.


Schutzklassen

Elektrogeräte werden nach Art des Schutzes in die Schutzklassen I, II oder III eingeteilt. Nach dem Grad des Schutzes erfolgt die Unterteilung in abgedeckte, spritzwassergeschützte und wasserdichte Elektrogeräte.

  Schutzklasse I   (mit Schutzleiter)

Elektrogeräte der Schutzklasse I sind Elektrogeräte die durchgehend mindestens Basisisolierung haben und entweder einen Gerätestecker mit Schutzkontakt oder eine feste Anschlussleitung mit Schutzleiter haben. Elektrogeräte der Schutzklasse I können Teile mit doppelter oder verstärkter Isolierung haben oder Teile, die mit Sicherheitskleinspannung betrieben werden.

  Schutzklasse II   (mit Schutzisolierung)

Elektrogeräte der Schutzklasse II sind Elektrogeräte die durchgehend doppelte und/oder verstärkte Isolierung besitzen und keine Anschlussmöglichkeiten für einen Schutzleiter haben. Das Gehäuse eines isolierstoffumschlossenen Elektrowerkzeugs der Schutzklasse II kann teilweise oder vollständig die zusätzliche oder verstärkte Isolierung bilden. Enthält ein Elektrowerkzeug mit durchgehender doppelter Isolierung eine Schutzleiteranschlussklemme oder einen Schutzkontakt, so wird es als ein Elektrowerkzeug der Schutzklasse I angesehen.

  Schutzklasse III   (Schutzkleinspannung bis 50 V)

Elektrogeräte der Schutzklasse III sind zum Betrieb mit Sicherheitskleinspannung gebaute Elektrogeräte, die weder innere noch äußere Stromkreise haben, die mit einer anderen als der Sicherheitskleinspannung arbeiten. Die maximale Bemessungsspannung für die Sicherheitskleinspannung beträgt 42 V zwischen den Leitern und zwischen den Leitern und der Erde. Bei Drehstrom beträgt die max. Bemessungsspannung 24 V zwischen den Leitern und dem Neutralleiter. Die maximale Leerlaufspannung darf 50 V nicht übersteigen. Die Schutzkleinspannung darf nur über einen Sicherheitstransformator oder einen Umformer mit getrennten Wicklungen erfolgen.


IP-SCHUTZARTEN

Berührungs-, Fremdkörper- und Wasserschutz für elektrische Betriebsmittel

Die erste Kennziffer hinter dem Kennbuchstaben IP kennzeichnet den Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Staub. Die zweite Kennziffer steht für den Schutz gegen das Eindringen von Wasser. Beispielsweise ist bei der Schutzart IP65 vollständiger Berührungsschutz, ein Schutz gegen Eindringen von Staub und der Schutz gegen Strahlwasser aus allen Richtungen gewährleistet. Wird eine Schutzart nicht angegeben, so schreibt man statt der Ziffer den Buchstaben X, z. B. X4.

1. Kennziffer

Schutzgrad

2. Kennziffer

Schutzgrad

0

Kein Schutz

0

Kein Schutz

1

Schutz gegen Eindringen von großen Fremdkörpern d>50mm. Kein Schutz bei absichtlichen Zugang

1

Schutz gegen tropfendes Wasser, das senkrecht fällt (Tropfwasser).

2

Schutz gegen mittelgroße Fremdkörper, d>12mm, Fernhalten von Fingern o. ä.

2

Schutz gegen schräg fallendes Wasser (Tropfwasser), 15° gegenüber normaler Betriebslage.

3

Schutz gegen kleine Fremdkörper, d>2,5mm, Fernhalten von Werkzeugen, Drähten u. ä.

3

Schutz gegen Sprühwasser, bis 60° zur Senkrechten.

4

Schutz gegen kornförmige Fremdkörper, d>1mm, Fernhalten von Werkzeugen, Drähten u. ä.

4

Schutz gegen Spritzwasser aus allen Richtungen.

5

Schutz gegen Staubablagerungen (staubgeschützt), vollständiger Berührungsschutz.

5

Schutz gegen Strahlwasser aus allen Richtungen.

6

Schutz gegen Eindringen von Staub (staubdicht), vollständiger Berührungsschutz.

6

Schutz gegen schwere See oder starken Wasserstrahl (Überflutungsschutz).

   

7

Schutz gegen Eintauchen in Wasser unter festgesetzten Druck- und Zeitbedingungen.

   

8

Schutz gegen dauerndes Untertauchen in Wasser


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